Akzeptanz von Plastikgeld wird in Griechenland obligatorisch
Mit dem Gesetz 4446/2016 wird in Griechenland anfänglich für bestimmte Branchen und schrittweise für alle Unternehmen die obligatorische Akzeptanz von Zahlungen mit sogenanntem Plastikgeld (Debit- / Kredit- / Prepaid-Karten) eingeführt.
Konkret ist unter anderem vorgesehen, dass mit einem gemeinsamen Ministerialbeschluss der Minister für Wirtschaft, Finanzen und Konjunktur bestimmt werden soll, wer unter die primären Beschlüsse fällt und welche Frist für die Umsetzung der entsprechenden Auflagen gewährt wird, sowie ebenfalls, welche Verfahren zu befolgen und welche Daten zur Beobachtung der bei den Zahlungsdienstleistern nach Gesetz 3862/2010 geführten Geschäftskonten zu erheben sind und welche Sanktionen im Fall der Nichteinhaltung verhängt werden.
Verletzung der Informationspflicht „kostet“ 1.000 Euro
Mit dem selben Gesetz wird der Rahmen bezüglich der Verpflichtung zur Informierung über die Rechte der Verbraucher – darunter auch der Unternehmen – hinsichtlich der Akzeptanz von (Kredit-/ Debit-/ Prepaid-) Karten und der Durchführung elektronischer Geschäftsvorgänge etabliert und der Rahmen für Beschwerden der Konsumenten bei den zuständigen Behörden in den Fällen von Missachtungen durch die Unternehmen bestimmt.
Konkret wird mit Artikel 66 des selben Gesetzes 4446/2016 unter anderem vorgesehen, dass die Unternehmen, die elektronische Zahlungen akzeptieren, ab dem 01 Februar 2017 verpflichtet sind, die Konsumenten in Zusammenhang mit der Akzeptanz von Karten und elektronischen Zahlungsmitteln auf eindeutige und unmissverständliche Weise zu informieren und diese Information am Eingang zu dem Geschäft und an der Kasse auszuhängen, sowie auch, dass im Fall der Missachtung dieser Verpflichtung eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 1.000 Euro verhängt werden wird. (Sinngemäß sind Unternehmen, die keine elektronischen Zahlungen bzw. Karten akzeptieren, dies ebenfalls mit einem an gut sichtbarer Stelle platzierten Aushang / Schild mitzuteilen verpflichtet.)